Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Website www.aampere.io und zugehöriger Subdomains der Aampere GmbH

§1 Allgemeines

(1) Die Aampere GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9, 75378 Bad Liebenzell, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 784969 (im Folgenden: „Aampere“), betreibt die Website www.aampere.io und zugehörige Subdomains, insbesondere www.shop.aampere.io, (gemeinsam im Folgenden: „Website“).
(2) Der Öffentliche Bereich von Aampere steht grundsätzlich privaten Teilnehmern („Verbraucher“) und gewerblichen bzw. freiberuflich tätigen Teilnehmern („gewerbliche Nutzer“) offen, sofern es sich nicht um Fahrzeughändler handelt. Fahrzeughändler dürfen Elektrofahrzeuge über die Aampere Website suchen und kaufen jedoch keine verkaufen. Die Nutzung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen den Aampere Service nicht nutzen.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden „Verbraucher“).
(4) Bei Nutzung der Website kommt ein Vertrag über die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des Aampere Dienstes (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
(5) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Aampere auf derartige Bestimmungen des Nutzers ausdrücklich hingewiesen wurde.
(6) Die von Aampere abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Status als privater oder gewerblicher Anbieter wahrheitsgemäß anzugeben.
(7) Es gelten außerdem die Hinweise zum Datenschutz.
(8) Zur Fristenberechnung werden Bankarbeitstage, nicht Werktage, herangezogen. Endet eine Frist an einem Bankfeiertag, gilt der nächste Bankarbeitstag als Fristende.
(9) Aampere liefert ausschließlich von und an Adressen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(10) Aampere behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zu ändern. Der Nutzer wird darüber spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung informiert.


§2 Leistungsbeschreibung

(1) Die Website ist eine Plattform, auf der sich Verkäufer und Käufer eines Elektrofahrzeugs finden. Über die Website können Nutzer der Website (im Folgenden: „Nutzer“) gebrauchte Elektrofahrzeuge (im Folgenden „Elektrofahrzeuge“) zum Verkauf inserieren (im Folgenden „Inserieren“) und mit der von Aampere zur Verfügung gestellten Suchfunktion suchen (im Folgenden „Fahrzeugsuche“). Über die Website kann eine sichere Probefahrt mit Käuferschutz gebucht werden (im Folgenden „Probefahrt mit Käuferschutz“). In diesem Fall findet der Kaufabschluss durch Zahlungsfreigabe vor Ort statt und die Überführung findet durch den Käufer selbst statt. Näheres dazu ist unter §6 geregelt. Ebenso kann über die Bestellfunktion der Website ein Elektrofahrzeug bestellt werden (im Folgenden „Bestellfunktion“), wodurch direkt ein verbindlicher Kaufvertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt wird. In diesem Fall wird das Fahrzeug durch Aampere vom Verkäufer zum Käufer geliefert. Näheres dazu ist in §7 geregelt.
(2) In beiden Kaufvarianten, d.h. bei der Probefahrt mit Käuferschutz und der Bestellfunktion, ist Aampere lediglich Vermittler, aber zu keiner Zeit Eigentümer oder Händler der eingestellten Elektrofahrzeuge. Der Kaufvertrag findet zwischen Käufer und Verkäufer statt.
(3) Aampere bietet im Prozess integrierte Dienstleistungen wie die Zahlungsabwicklung über ein Treuhandkonto, die Kaufvertragsgenerierung und einen Fahrzeug- & Batteriecheck an. Alle genannten Service sind im Folgenden als „Aampere Service“ zusammengefasst.
(4) Aampere bietet – im Falle des Kaufs über die Bestellfunktion – die Überführung der Elektrofahrzeuge als erweiterte integrierte Dienstleistung an (im Folgenden „Lieferung des Elektrofahrzeugs“). Näheres ist in §10 geregelt.
(5) Darüber hinaus bietet Aampere zusätzliche, optionale Leistungen wie eine Finanzierung (im Folgenden „Zusatzleistungen“) an.
(6) Aampere erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, wie zum Beispiel die Auswahl des Transportunternehmens, trifft Aampere nach freiem Ermessen.
(7) Aampere veröffentlicht und bewirbt den Aampere Dienst und die von den Nutzern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte (insbesondere andere Plattformen & Marktplätze), zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitte davon auf Webseiten, Software-Applikationen („Apps“), in E-Mails oder durch Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen, zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des Aampere Dienstes. Zu diesem Zweck kann Aampere auch Dritten Zugang zu den über den Aampere Dienst veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen.
(8) Die Ermöglichung des Zugriffs auf den Aampere Service liegt im Ermessen von Aampere. Ein Anspruch des Nutzers auf Beibehaltung bestimmter Leistungen oder Teilen davon besteht nicht.
(9) Der Anspruch auf Nutzung des Aampere Dienstes und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Aampere behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Aampere berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Teilnehmer, insbesondere durch Vorabinformationen. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).


§3 Elektrofahrzeug inserieren (Verkäufer)

(1) Aampere stellt für Verkäufer von Elektrofahrzeugen Eingabemasken bereit, wodurch Daten und Bilder zum Elektrofahrzeug eingegeben werden können.
(2) Aampere schlägt auf Basis dieser Angaben einen Verkaufspreis vor. Der angezeigte Preis beruht auf Erfahrungswerten von Aampere und einer Abfrage mittels der Fahrzeugidentifikationsnummer (im Folgenden „FIN“) bei dem Kooperationsunternehmen Deutsche Automobil Treuhand GmbH (im Folgenden „DAT“) und stellt lediglich einen Richtwert dar, der Nutzer bei der Ermittlung eines fairen und marktgerechten Kaufpreises unterstützen soll. Der Verkäufer kann den finalen Angebotspreis festlegen.
(3) Aampere erhält weitere fahrzeugspezifische Daten durch die FIN-Abfrage, welche ebenfalls in der Inseratserstellung und dem Preisvorschlag berücksichtigt werden, insbesondere die Sonderausstattung des Elektrofahrzeugs.
(4) Der tatsächliche Wert des gebrauchten Elektrofahrzeugs hängt von vielen weiteren, teilweise Aampere nicht bekannten Faktoren ab. Aampere übernimmt keine Haftung dafür, dass der angezeigte Preis des gebrauchten Elektrofahrzeugs auf der Website dem wahren Wert entspricht oder nahekommt.
(5) Der Verkäufer garantiert, dass das zu inserierende Elektrofahrzeug sich in seinem vollständigen Eigentum und Besitz befindet und garantiert, dass keine Rechte Dritter am Elektrofahrzeug bestehen, insbesondere dass es sich nicht um ein Elektrofahrzeug in einem laufenden Leasingvertrag befindet. Befindet sich das Elektrofahrzeug in einer laufenden Finanzierung, so muss der Verkäufer dies den Eingabemasken an der entsprechenden Stelle wahrheitsgemäß angeben.
(6) Manche Elektrofahrzeuge (insb. Renault ZOE) verfügen über eine Mietbatterie. Die Batteriemiete wird i.d.R. monatlich oder jährlich gegenüber dem Fahrzeughersteller oder verbundenen Unternehmen (insb. Banken der Hersteller) bezahlt. Verfügt ein Elektrofahrzeug über eine Mietbatterie ist dies auf Basis der Angaben des Verkäufers im jeweiligen Inserat angegeben.
(7) Der Verkäufer garantiert die Richtigkeit der eingegebenen Daten. Ebenso wird der Verkäufer bei Veröffentlichung des Inserats aufgefordert, alle Inseratsangaben zu kontrollieren. Der Verkäufer muss bei etwaigen abweichenden Angaben dies Aampere mitteilen.
(8) Der Verkäufer ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzen.
(9) Aampere bietet dem Verkäufer nach eigenem Ermessen an, ein Fahrzeug- und/oder Batteriecheck durchzuführen, um mehr Transparenz über den Fahrzeugzustand herzustellen. Dabei arbeitet Aampere mit Partnern wie dem TÜV Süd und Aviloo zusammen. Der Verkäufer erteilt Aampere die Genehmigung, die Ergebnisse dieser Prüfungen, insb. Mängel und Fahrzeugfotos, im Inserat aufzunehmen.
(10) Dem Verkäufer steht eine Funktion zur Verfügung, über die er angeben kann, wenn der frühestmögliche Abholtermin weiter als 10 Tage in der Zukunft liegen soll. Aampere stellt sicher, dass Kaufinteressenten dieses Datum widergespiegelt wird.
(11) Beim Inserieren eines Elektrofahrzeugs steht dem Verkäufer die Option zur Verfügung, die Rechte am Treibhausgasemissionshandel an Aampere abzutreten. Wählt der Nutzer diese Option aus, stimmt er der folgenden Abtretungserklärung
zu: „Der Verkäufer tritt für das zu inserierende Elektrofahrzeug sein Recht i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG die Erfüllung von der Verpflichtung gem. § 37a BimSchG für den Abnehmer übernehmen zu dürfen an Aampere ab. Die Abtretung und Bestimmung als Dritter gelten jeweils für das entsprechende Verpflichtungsjahr (laufendes Kalenderjahr).“ Aampere arbeitet für die Teilnahme am Treibhausgasemissionshandel mit dem Partnerunternehmen greenAir GmbH zusammen, welche die notwendigen Lizenzen für den Handel besitzen. Der für den Verkäufer erwartbare Erlös ist an entsprechender Stelle auf der Website beschrieben. Aampere übernimmt keine Garantie, dass der erwartbare Erlös auch tatsächlich in dieser Höhe erzielt wird.
(12) Mit Klick auf den Button „jetzt zum Verkauf freigeben“ gibt der Verkäufer das Inserat frei. Damit erteilt der Verkäufer die Vollmacht an Aampere, das Elektrofahrzeug in seinem Namen zu dem zugestimmten Preis oder einem möglicherweise höheren Preis zu verkaufen. Hat der Verkäufer Aampere eine Schmerzgrenze, also eine Preisuntergrenze mitgeteilt, darf Aampere das Elektrofahrzeug für einen beliebigen Betrag oberhalb dieser Schmerzgrenze verkaufen. Gibt ein Käufer daraufhin ein verbindliches Kaufangebot ab, so erteilt der Verkäufer schon mit dem Inserieren die Erlaubnis an Aampere, dieses Kaufangebot für den Verkäufer verbindlich anzunehmen.
(13) Der Verkäufer erteilt Aampere die Berechtigung, die Fahrzeugfotos nachzubearbeiten, um ein einheitliches Auftreten über die inserierten Fahrzeuge hinweg zu erzielen. Insbesondere werden die Kennzeichen unkenntlich gemacht und teilweise die Hintergründe der Fahrzeuge entfernt.
(14) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Aampere das Elektrofahrzeug des Verkäufers auf der Website listet, insbesondere nicht, falls ein Elektrofahrzeug nicht den Qualitätsstandard von Aampere erfüllt. Die Inseratserstellung und der damit einhergehende Vermittlerauftrag kann von Aampere abgelehnt werden. Aampere behält sich das Recht vor, bereits inserierte Elektrofahrzeuge wieder von der Website zu nehmen, insbesondere wenn der Aampere Qualitätsstandard nicht mehr erfüllt ist.
(15) Aampere kann nicht garantieren, dass das inserierte Elektrofahrzeug erfolgreich verkauft wird.
(16) Der Verkäufer darf das Elektrofahrzeug noch bis zum erfolgten Verkauf im „normalen“ Rahmen weiterfahren. Der normale Rahmen ist dabei definiert mit maximal 500 Kilometer pro Woche. Falls die tatsächlich gefahrenen Kilometer den normalen Rahmen überschreiten (Differenz im Folgenden „Mehrkilometer“), ist Aampere berechtigt, den Verkaufspreis nach Absprache mit dem Verkäufer zu
reduzieren. Eine Überschreitung muss der Verkäufer unverzüglich an Aampere mitteilen.
(17) Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Zeitspanne zwischen Inseratsveröffentlichung und erfolgreichem Verkauf des Elektrofahrzeugs, einen KFZ-Vollkaskoschutz vorzuhalten. Dies dient auch dem Schutz des Verkäufers, da dieser sonst gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig ist, wenn neue Mängel oder ein Unfall ggü. den gemachten Angaben im Inserat hinzukommen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Aampere unverzüglich mitzuteilen, wenn sich der Zustand des Fahrzeugs verändert. Insbesondere, wenn Mängel gegenüber den Angaben zum Zeitpunkt des Inserats hinzukommen oder das Elektrofahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. Nicht mitgeteilt werden müssen dazugekommene Kilometer, sofern die Mehrkilometer im Rahmen des definierten normalen Rahmens liegen.
(18) Der Verkäufer ist verpflichtet, das inserierte Elektrofahrzeug freizugeben, sobald ein Käufer dieses über die Bestellfunktion der Website bestellt hat. Ebenso ist der Verkäufer verpflichtet, eine gebuchte Probefahrt mit Käuferschutz durchführen zu lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug vorzuhalten. Der Verkäufer erteilt Aampere die Berechtigung, einen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer des Elektrofahrzeugs zu erstellen.
(19) Aampere übernimmt die Kommunikation zwischen dem Verkäufer und potenziellen Kaufinteressenten.
(20) Für die spätere Abwicklung der Zahlung über ein Treuhandkonto muss der Verkäufer sich auf Aufforderung von Aampere per KYC (eng: know your customer) identifizieren. Details sind in §8 geregelt.


§4 Elektrofahrzeug nicht mehr inserieren (Verkäufer)

(1) Der Verkäufer kann das Inserieren jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
(2) Insbesondere dann, wenn er das Elektrofahrzeug anderweitig verkauft hat, verpflichtet er sich zur unverzüglichen Beendigung des Inserats. Die Aufforderung zur Beendigung des Inserats muss der Verkäufer mittels eindeutiger Erklärung an support@aampere.io mitteilen.
(3) Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass er schadensersatzpflichtig sein kann, wenn er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen kann, weil er das Elektrofahrzeug im Moment des Vertragsschlusses verkauft hat oder auch danach anderweitig verkauft. Er wird darauf hingewiesen, dass er prüfen muss, ob das
Elektrofahrzeug nicht bereits innerhalb von Aampere verkauft wurde, wenn er in Begriff ist, das Elektrofahrzeug außerhalb von Aampere zu verkaufen.
(4) Kosten für das Inserat fallen für den Verkäufer im Falle der Beendigung des Inserats ohne einen Verkauf auf der Website nicht an.


§5 Fahrzeugsuche (Käufer)

(1) Nutzer der Website können verschiedene Elektrofahrzeuge ansehen und über die Filterfunktion gemäß ihren Anforderungen filtern.
(2) Aampere ist nicht für die Angaben in den Inseraten verantwortlich, welche der jeweilige Verkäufer angegeben hat. Aampere steht nicht dafür ein, falls die Inhalte rechtswidrig sind und dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzt werden. Aampere ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
(3) Der Preis, welcher in dem jeweiligen Inserat angezeigt wird, ist der reine Kaufpreis des Elektrofahrzeugs. Die Aampere Servicegebühr und eventuell anfallende Lieferkosten sind zusätzlich zu entrichten. Die genaue Aufschlüsselung – auch bei möglicher Auswahl weiterer Zusatzleistungen – wird im Checkout transparent angezeigt.
(4) Der Verkäufer hat die Möglichkeit, Preisvorschläge für ein Elektrofahrzeug zu senden. Aampere wird Preisvorschläge, welche nach Einschätzung von Aampere für den Verkäufer interessant sind, an den Verkäufer weiterleiten. Der Verkäufer entscheidet, ob der Preisvorschlag angenommen werden soll, ein Gegenvorschlag unterbreitet werden soll, oder der Preisvorschlag abgelehnt werden soll. Es kommt zu diesem Zeitpunkt noch zu keinem Kaufabschluss. Das Zustandekommen eines Kaufabschlusses findet erst durch eine der beiden angebotenen Kaufvarianten, d.h. bei der Probefahrt mit Käuferschutz gemäß §6 und der Bestellfunktion gemäß §7, statt.
(5) Der Käufer hat im Checkout die Möglichkeit, verschiedene optionale Zusatzleistungen auszuwählen. Die Zusatzleistungen sind, soweit nicht anders angegeben, kostenpflichtig. Manche Zusatzleistungen stehen nur für ausgewählte Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Zusatzleistung.
(6) Bei manchen Fahrzeugen ist angegeben, dass die Verfügbarkeit nicht ab sofort ist, sondern in der Zukunft liegt. Der Käufer kann bereits vorab eine Probefahrt mit Käuferschutz buchen bzw. über die Bestellfunktion einen Kauf abschließen. Der
Käufer ist sich dabei bewusst, dass eine Fahrzeugübergabe und damit der Eigentumsübergang erst ab dem angegebenen Datum möglich ist.
(7) Im Checkout erhält der Käufer die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügten Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, die Angaben im Checkout wahrheitsgemäß anzugeben. Sollte sich an den Daten etwas verändern, wie zum Beispiel eine andere Anschrift oder abweichende Lieferadresse, muss dies unverzüglich Aampere mitgeteilt werden.
(9) Manche Elektrofahrzeuge (insb. Renault ZOE) verfügen über eine Mietbatterie. Verfügt ein Elektrofahrzeug über eine Mietbatterie ist dies auf Basis der Angaben des Verkäufers im jeweiligen Inserat angegeben. Dieser Batteriemietvertrag wird vom Käufer im Rahmen der Kaufabwicklung des Elektrofahrzeugs verbindlich mitübernommen beziehungsweise – abhängig von den Vertragsbedingungen des Fahrzeugherstellers – neu abgeschlossen und dadurch der bisherige Mietvertrag abgelöst. Der Käufer sichert dem Verkäufer zu, dass jedwede Aktion dazu führt, dass dem Verkäufer nach erfolgtem Kaufabschluss des Elektrofahrzeugs keine weitere Belastung durch die Batteriemiete entsteht. Aampere unterstützt beide Seiten bei der Vertragsübertragung.


§6 Probefahrt mit Käuferschutz buchen (Käufer)

(1) Mit Klick auf den Button “Probefahrt mit Käuferschutz buchen” initiiert der Käufer den Vorgang, dass Aampere die Kaufvertragsdokumente vorbereitet, die Zahlung über das Treuhandkonto anlegt und einen Termin für die Probefahrt mit dem Verkäufer koordiniert.
(2) Der Käufer ist im Anschluss verpflichtet, den Kaufpreis auf dem Treuhandkonto zu hinterlegen. Erst nach erfolgreichem Geldeingang auf dem Treuhandkonto koordiniert Aampere die Probefahrt.
(3) Aampere erstellt im Anschluss die Kaufvertragsdokumente. Der Kaufabschluss steht zu diesem Zeitpunkt noch unter Vorbehalt, dass der Käufer sich nach der Probefahrt final zum Kauf entscheidet. Dieser Vorbehalt ist auf den vorläufigen Vertragsdokumenten, welche Aampere an den Käufer und Verkäufer elektronisch sendet, vermerkt. Aampere wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.
(4) Der Kaufabschluss kann ohne Angabe von Gründen vom Käufer oder Verkäufer abgebrochen werden. Insbesondere, wenn der Käufer während der Probefahrt erhebliche Mängel oder Falschangaben feststellt.
(5) Der finale und unwiderrufliche Kaufabschluss findet dadurch statt, dass – i.d.R. nach der Probefahrt – der Verkäufer das Elektrofahrzeug inkl. Schlüssel etc. an den Käufer übergibt und der Käufer die Auszahlung des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto freigibt. Mit Zahlungsfreigabe erteilt der Käufer seine finale Zustimmung zum Kaufabschluss. Der Vorbehalt und damit das Recht auf Kaufrücktritt erlischt in dem Moment der Zahlungsfreigabe durch den Käufer. Der Kaufvertrag gilt damit als erfüllt und ist gültig. Eine zusätzliche Signatur ist für die Gültigkeit des Vertrages nicht notwendig.
(6) Mit Freigabe des Kaufpreises wird die Auszahlung an den Verkäufer angestoßen. Die Verkaufsprovision des Verkäufers an Aampere (s. §9) wird dabei automatisch abgezogen und an Aampere ausgezahlt. Details für die Zahlungsabwicklung sind in §8 geregelt.
(7) Aampere wird in den darauffolgenden Tagen die finalen Vertragsdokumente mit Ergänzung im Kaufvertrag, dass die Zahlung freigegeben und damit der Kauf abgeschlossen wurde, elektronisch zusenden. Aampere wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.
(8) Aampere ist zu keiner Zeit Eigentümer oder Anbieter der inserierten Elektrofahrzeuge. Der Kaufabschluss findet rein zwischen dem Käufer und dem Verkäufer statt.


§7 Bestellfunktion inkl. Lieferung durch Aampere (Käufer)

(1) Mit Klick auf den Button “Jetzt bestellen” während dem Bestellprozess stellt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot an den Verkäufer.
(2) Das Kaufangebot wird regelmäßig automatisiert angenommen, wodurch ein rechtsgültiger Kaufabschluss zwischen Käufer und Verkäufer des Elektrofahrzeugs zustande kommt. Es kommt zum verbindlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer des Elektrofahrzeugs, sobald Aampere das Angebot im Namen des Verkäufers angenommen hat.
(3) Nach Bestätigung des Kaufs durch Aampere ist der Käufer im Anschluss verpflichtet, den Kaufpreis auf dem Treuhandkonto zu hinterlegen. Erst nach erfolgreichem Geldeingang auf dem Treuhandkonto koordiniert Aampere die Lieferung.
(4) Nach Abschluss des Vertrages generiert Aampere eine Dokumentation des Kaufvertrages und lässt diesen beiden Vertragsparteien zukommen. Aampere wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.
(5) Aampere übernimmt die Lieferung vom Verkäufer zum Käufer. Details zur Lieferung des Elektrofahrzeugs sind in §10 geregelt.
(6) Der Käufer verpflichtet sich, das bestellte Elektrofahrzeug bei Lieferung des Elektrofahrzeugs zu dem sodann vereinbarten Termin entgegenzunehmen und daraufhin die Zahlungsfreigabe des auf dem Treuhandkonto hinterlegten Kaufpreises durchzuführen. Details zur Zahlungsabwicklung sind unter §8 geregelt.
(7) Aampere ist zu keiner Zeit Eigentümer oder Anbieter der inserierten Elektrofahrzeuge. Der Kaufabschluss findet rein zwischen dem Käufer und dem Verkäufer statt. Rechte aus dem Vertrag bestehen ausschließlich zwischen diesen beiden Vertragsparteien, nicht jedoch gegenüber Aampere.
(8) Der Kaufabschluss steht unter Vorbehalt, dass Aampere im Auftrag des Käufers bei der Abholung des Elektrofahrzeugs keine erheblichen Mängel, welche nicht wahrheitsgemäß vom Verkäufer angegeben wurden, und keine Falschangaben (wie z.B. eine fehlerhafte FIN, ein verschwiegener und offensichtlich erkennbarer Unfallschaden oder einen falschen Kilometerstand) feststellt. Derselbe Vorbehalt gilt, wenn der Käufer bei Auslieferung des Elektrofahrzeugs durch Aampere erhebliche Mängel oder Falschangaben feststellt. Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die voraussichtlichen Kosten für die Behebung einen Wert von 1500€ übersteigen. Werden von Aampere oder dem Käufer erhebliche Mängel oder Falschangaben festgestellt, so kann der Käufer bzw. Aampere im Auftrag des Käufers vom Kauf zurücktreten. Der Käufer erhält in diesem Fall die bezahlten Lieferkosten innerhalb von 14 Bankarbeitstagen von Aampere zurücküberwiesen. Der Verkäufer ist verpflichtet, für den entstandenen Aufwand von Aampere aufzukommen, insbesondere für die Lieferung des Elektrofahrzeugs. Aampere wird dem Verkäufer dafür eine separate Rechnung zukommen zu lassen, welche innerhalb von 14 Bankarbeitstagen beglichen werden muss.
(9) Der Vorbehalt und damit das Recht auf Kaufrücktritt erlischt in dem Moment der Zahlungsfreigabe durch den Käufer des auf dem Treuhandkonto hinterlegten Kaufpreises. Der Kauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, sodass der Eigentumsübergang erst nach Freigabe des Kaufpreises durch den Käufer erfolgt.
(10) Aampere sichtet das Elektrofahrzeug im Rahmen der Abholung auf offensichtliche Mängel. Eine detaillierte Prüfung findet jedoch nicht statt.
(11) Dem Käufer ist bekannt, dass sich im Falle der Überführung auf eigener Achse die Laufleistung des Elektrofahrzeugs erhöht. Dies generiert keinen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Ersatz eines hierdurch eintretenden Wertverlustes.


§8 Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlungsabwicklung findet über ein Treuhandkonto statt. Dafür kooperiert Aampere mit der pay & relax GmbH (im Folgenden „paylax“, Website: www.paylax.com). Es gelten die AGB von paylax, welche auf deren Website zu finden sind.
(2) Der Prozess ist wie folgt:
i. Der Verkäufer identifiziert sich mittels KYC über einen durch Aampere zugesandten Link. Die Identifizierung findet üblicherweise mittels Personalausweises, Bankdaten und der E-Mail-Adresse statt. Welche Dokumente und Informationen exakt gefordert werden, legt paylax auf Grundlage regulatorischer Notwendigkeiten und sicherheitstechnisch sinnvoller Maßnahmen fest.
ii. Aampere legt die Zahlung für das Treuhandkonto an und schickt einen Link an den Käufer.
iii. Über diesen Link erhält der Käufer die Bankdaten, den genauen Verwendungszweck und den genauen Betrag mitgeteilt. Der Käufer überweist per Banküberweisung. Aampere empfiehlt die Überweisung per Echtzeitüberweisung für einen beschleunigten Ablauf.
iv. Aampere weist darauf hin, dass diese Daten sorgfältig bei der Überweisung verwendet werden sollen, insbesondere der Verwendungszweck ohne Änderungen übernommen werden soll. Aampere übernimmt keine Haftung für falsch durchgeführte Überweisungen.
v. Der Käufer, der Verkäufer, als auch Aampere sehen jeweils den aktuellen Stand der Überweisung (Kaufpreis hinterlegt/ freigegeben etc.).
vi. Nach erfolgter Probefahrt gemäß §6 bzw. erfolgter Übergabe nach Lieferung des Elektrofahrzeugs bei Kauf gemäß §7 gibt der Käufer den Kaufpreis frei. Damit wird automatisiert die Auszahlung an den Verkäufer angestoßen. Die tatsächliche Buchung auf das Empfängerkonto des Verkäufers kann wenige Bankarbeitstage andauern. 


§9 Aampere Gebühren

(1) Bucht ein Käufer die Probefahrt mit Käuferschutz gemäß §6, so wird direkt im Checkout eine Servicegebühr i.H.v. 99 € brutto (im Folgenden „Käufer-Servicegebühr“) an Aampere fällig.
(2) Bestellt ein Käufer über die Bestellfunktion von Aampere ein Elektrofahrzeug gemäß §7, so wird direkt im Checkout zusätzlich zur Servicegebühr i.H.v. 99€ brutto eine pauschale Liefergebühr i.H.v. 900 € brutto (im Folgenden „Liefergebühr“) für eine deutschlandweite Lieferung fällig.
(3) Der Verkäufer trägt nach erfolgtem Verkauf und erfolgter Zahlungsfreigabe des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto eine Verkaufsprovision i.H.v. brutto 5% des Verkaufspreises (im Folgenden „Verkäufer-Provisionsgebühr“) an Aampere, mindestens jedoch 1000 € und maximal 2500 €.
(4) Die Verkäufer-Provisionsgebühr wird beim Anlegen der Zahlung über das Treuhandkonto durch Aampere bereits berücksichtigt. Bei erfolgter Zahlungsfreigabe des Kaufpreises durch den Käufer wird die Verkäufer-Provisionsgebühr automatisch an Aampere ausgezahlt und die restlichen 95% des Kaufpreises an den Verkäufer ausgezahlt. Der Verkäufer erteilt Aampere die Berechtigung, die Verkäufer-Provisionsgebühr direkt einzubehalten.
(5) Sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer, erhalten für die jeweiligen Gebühren eine Rechnung.


§10 Lieferung des Elektrofahrzeugs

(1) Kauft ein Käufer ein Elektrofahrzeug bei Aampere per Bestellfunktion inkl. Lieferung gemäß §7, so findet die Fahrzeugüberführung vom Verkäufer zum Käufer durch Aampere bzw. einem von Aampere beauftragten Dienstleister statt.


§10.1 Abholung des Elektrofahrzeugs vom Verkäufer

(1) Nach Kaufabschluss eines Elektrofahrzeugs wird Aampere mit dem Verkäufer einen Abholtermin abstimmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Abholung innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Mitteilung des Kaufabschlusses zu ermöglichen. Die Frist verlängert sich, wenn der Verkäufer während dem Inserieren ein weiter in der Zukunft liegenden frühesten Abholtermin angegeben hat.
(2) Sollte das Elektrofahrzeug von einer dritten, durch den Verkäufer beauftragten Person, abgeholt werden, so hat diese eine vom Verkäufer gültige Vollmacht im
Original sowie eine Kopie dessen Personalausweises oder Reisepasses auszuhändigen.
(3) Aampere wird bei Abholung ein Übergabeprotokoll über den Fahrzeugzustand erstellen. Aampere und der Verkäufer bestätigen mit ihrer Unterschrift den entsprechenden Fahrzeugzustand. Aampere sichtet das Elektrofahrzeug dabei im Rahmen der Abholung auf offensichtliche Mängel. Eine detaillierte Prüfung findet jedoch nicht statt. Aampere übernimmt aber keine Haftung für nicht dokumentierte Schäden.
(4) Aampere ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Verkäufers zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen.
(5) Der Verkäufer ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug einschließlich Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumenten, insbesondere der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und dem letzten Hauptuntersuchungsbericht, auszuhändigen. Der Verkäufer steht insbesondere dafür ein, dass die von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam sind. Für die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehenden Kosten, Verzögerungen etc. übernimmt Aampere keine Haftung.
(6) Aampere bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten darum, den vom Verkäufer gewünschten Abholzeitraum einzuhalten. Aampere übernimmt jedoch ausdrücklich keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten.
(7) Der Verkäufer stimmt den folgenden überführungsspezifischen und zulassungsspezifischen Pflichten zu:
a. Der Verkäufer muss für eine pünktliche Fahrzeugübergabe sorgen. Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes um mehr als eine Stunde, so werden für jede angefangene Stunde EUR 50,- berechnet. Zusätzlich hat der Verkäufer die durch die von ihm zu vertretende Verspätung ggfs. anfallenden Mehrkosten, insbesondere Übernachtungskosten des Überführungsfahrers, zu erstatten.
b. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass zusätzlich zu transportierende Extraausstattung (z.B. Reifen) zusammen mit dem Elektrofahrzeug bereitgestellt wird. Der Verkäufer trägt in diesem Rahmen ausdrücklich die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Kann die Extraausstattung nicht innerhalb des Elektrofahrzeugs transportiert werden, muss dies vom Verkäufer bereits vor Abholung, spätestens bei der Terminabstimmung, an Aampere mitgeteilt werden. Aampere wird sich dann
um den Transport der Extraausstattung kümmern und ggf. eine Spedition beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt Aampere.
c. Das Elektrofahrzeug muss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO und/oder StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Das Elektrofahrzeug sollte darüber hinaus weder innen noch außen grobe Verunreinigungen aufweisen.
d. Die Beurteilung des Überführungsfahrers über den Zustand des Elektrofahrzeugs ist keine Garantie dafür, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden, und entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung für eventuell auftretende Mängel oder Betriebsstörungen. Der Verkäufer versichert und trägt die Verantwortung dafür, dass das zu überführende Elektrofahrzeug vollumfänglich verkehrssicher ist. Sämtliche Kosten, welche mit der möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Herstellung eines fahrbereiten Zustandes des Elektrofahrzeugs verbunden sind, hat der Verkäufer zu tragen.
e. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Abholung keine persönlichen Gegenstände im Elektrofahrzeug sind.
f. Der Verkäufer muss eine saisongerechte Bereifung sicherstellen. Insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen muss der Verkäufer dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt der Abholung Winterreifen oder Allwetterreifen auf dem Elektrofahrzeug montiert sind.


§10.2 Überführung des Elektrofahrzeugs

(1) Der Verkäufer erteilt Aampere den Fahrauftrag für die Überführung des Elektrofahrzeugs zum Käufer. sowie hierfür erforderliche, weitere Fahrten und auch damit einhergehende Umwege, insbesondere zum Aufladen und Reinigen des Elektrofahrzeugs, vorzunehmen. Findet die Abholung des Elektrofahrzeugs vom Verkäufer und die Auslieferung an den Käufer nicht taggleich statt, so umfasst der Fahrauftrag auch Umwege, die zur Übernachtung des Überführungsfahrers oder dem Zwischenparken des Elektrofahrzeugs notwendig sind, wofür Aampere nach eigenem Ermessen Standorte auswählen darf.
(2) Ein Aampere Mitarbeiter, beziehungsweise ein von Aampere beauftragtes Drittunternehmen, wird die Fahrten, die für die Fahrzeugüberführung vom Verkäufer zum Käufer erforderlich sind, vornehmen. Die Überführung findet in der Regel als Transport auf eigener Achse statt. Dem Käufer und Verkäufer ist bekannt,
dass sich im Falle der Überführung auf eigener Achse die Laufleistung des Elektrofahrzeugs erhöht. Dies generiert keinen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Ersatz eines hierdurch eintretenden Wertverlustes.
(3) In der Regel findet die Überführung durch Kurzzeitkennzeichen statt, welche auf Aampere als Unternehmen zugelassen sind. Aampere hält dafür einen Vollkaskoschutz vor und übernimmt die Kosten für die Zulassung und Versicherung.
(4) Alternativ kann der Verkäufer Aampere die Berechtigung erteilen, mit den KFZ-Kennzeichen des Verkäufers und der KFZ-Versicherung des Verkäufers die Überführung durchzuführen. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber Aampere, sämtliche Informations- und Mitwirkungspflichten fristgerecht gegenüber der Vollkaskoversicherung zu erfüllen. Bei der Überführung des zugelassenen Elektrofahrzeugs greift Aampere im Fall eines Haftpflichtschadens auf die Versicherung des Halters des überführten Elektrofahrzeugs zurück. Bei Verletzung von Obliegenheiten gegenüber der Vollkaskoversicherung, die zu einer Ablehnung der Ersatzpflicht der Vollkaskoversicherung führen, sind Schadensersatzansprüche gegen Aampere ausgeschlossen.
(5) Aampere haftet für alle Schäden, die ein Aampere Mitarbeiter während der Überführung durch schuldhaftes Verhalten verursacht.
(6) Eine Haftung für private Gegenstände, die sich im zu überführenden Elektrofahrzeug befinden, ist ausgeschlossen. Sollten sich nicht legale Gegenstände im Fahrzeug befinden, so ist Aampere berechtigt, die Überführung abzubrechen und die Polizei zu informieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Verkäufer.
(7) Für den Fall einer Panne ist Aampere berechtigt, im Namen des Verkäufers in pflichtgemäßem Ermessen die üblichen Pannenhilfen in Anspruch zu nehmen und das Elektrofahrzeug notwendigenfalls abschleppen zu lassen. Für diesen Fall wird Aampere sich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und mit diesem die weitere Vorgehensweise absprechen.


§10.3 Übergabe des Elektrofahrzeugs und der Fahrzeugdokumente an den Käufer

(1) Nach Kaufabschluss eines Elektrofahrzeugs wird Aampere mit dem Käufer einen Liefertermin abstimmen. Der Käufer ist verpflichtet, eine Auslieferung innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach Kaufabschlusses zu ermöglichen.
(2) Sollte das Elektrofahrzeug an eine dritte, durch den Käufer beauftragten Person, geliefert werden, so hat diese eine gültige Vollmacht vom Käufer im Original sowie eine Kopie dessen Personalausweises oder Reisepasses auszuhändigen.
(3) Aampere wird bei Auslieferung ein Übergabeprotokoll über den Fahrzeugzustand erstellen. Aampere und der Käufer bestätigen mit ihrer Unterschrift den entsprechenden Fahrzeugzustand. Eine detaillierte Prüfung findet jedoch nicht statt, Aampere übernimmt aber keine Haftung für nicht dokumentierte Schäden.
(4) Für offensichtliche oder bei Übergabe des Elektrofahrzeugs an den Käufer erkennbare Schäden und/oder Mängel, die nicht in dem Übergabeprotokoll vermerkt sind, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass diese Schäden/Mängel bei Übergabe an den Käufer nicht vorhanden waren. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass solche Schäden bereits bei der Übernahme des Elektrofahrzeugs vorlagen. Versäumt der Käufer die vorgenannten Mängelfristen bei offensichtlichen Mängeln, sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen dieser Mängel und Schlechtleistung ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.
(5) Findet die Überführung gemäß mit Kurzzeitkennzeichen von Aampere statt, so dürfen diese vom Käufer für die Restlaufzeit der Zulassungsgültigkeit lediglich die Probefahrt und für die direkte Fahrt zur zuständigen Zulassungsstelle, jedoch keine darüber hinaus gehenden Fahrten, verwendet werden. Für entstandene Schäden, die aus einer nicht gedeckten Nutzung resultieren, haftet der Käufer.
(6) Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Elektrofahrzeugs und der zugehörigen Dokumente und des Fahrzeugschlüssels.


§11 Zulassung des Elektrofahrzeugs (Käufer)

(1) Der Käufer hat die Zulassung des Elektrofahrzeugs selbst zu veranlassen.
(2) Dem Käufer wird nahegelegt, die Zulassung des Elektrofahrzeugs rechtzeitig zu planen. Um die KFZ-Versicherung muss sich der Käufer eigenständig kümmern.
(3) Aampere weist darauf hin, dass Fahrzeuge ohne Zulassung gesetzlich in Deutschland nicht auf öffentlichem Grund stehen dürfen. Der Käufer muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsprechend entweder die KFZ-Ummeldung innerhalb der Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen durchführen, oder das Elektrofahrzeug auf einem privaten Stellplatz abstellen. Aampere übernimmt keine Haftung, falls der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt.


§12 Haftungsbeschränkung

(1) Gegenüber Unternehmern haftet Aampere für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Aampere, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aampere für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(2) Gegenüber privaten Verbrauchern haftet Aampere nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Aampere zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Aampere jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
(3) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Aampere der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(4) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Aampere.
(5) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Aampere und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
(6) Eine Haftung für auf dem Versandweg verlorene Dokumente, unabhängig davon um welchen Versandweg es sich handelt, übernimmt Aampere ausdrücklich nicht.
(7) Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Aampere nicht Vertragspartei des Kaufvertrags wird. Dieser wird nur zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Aampere ist nur Vermittler. Aampere sichtet bei Abholung das Elektrofahrzeug nur auf offensichtliche Mängel. Eine detaillierte Prüfung findet jedoch nicht statt, Aampere übernimmt aber keine Haftung für nicht dokumentierte Schäden.
Aampere haftet nicht für einen Unterschied zwischen der Beschreibung des Elektrofahrzeugs und dem tatsächlichen Zustand.


§13 Widerruf

(1) Da es sich bei dem Fahrzeugkauf um einen Privatkauf handelt und Aampere lediglich als Vermittler auftritt, besteht für den Käufer kein Rückgaberecht, keine Gewährleistung und keine Garantie auf das gekaufte Elektrofahrzeug.
(2) Es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bezogen auf den Aampere Service, soweit eine Partei als Verbraucher auftritt. Dabei ist zu beachten, dass für alle angefallenen, individuell erbrachten Leistungen – wozu insbesondere die Lieferung und Kaufvertragsgenerierung zählt, die Kosten vom Nutzer getragen werden müssen.
(3) Der Beginn der Widerrufsfrist beginnt für den Verkäufer mit dem Inserieren des Elektrofahrzeugs.
(4) Für den Käufer beginnt die Widerrufsfrist mit Bestellung eines Elektrofahrzeugs, wenn er als Verbraucher agiert.
(5) Für eventuelle Rückzahlungen im Rahmen des Widerrufs wird Aampere dasselbe Zahlungsmittel verwenden, als das bei der ursprünglichen Transaktion Eingesetzte, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Nutzer für die Rückzahlung Entgelte berechnet.
(6) Um den Widerruf auszuüben, muss der Nutzer ggü. Aampere mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail an support@aampere.io) den Widerruf mitteilen.


§14 Schlussbestimmungen

(1) Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
(2) Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der
EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Vertrag nicht berührt. Die Parteien trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.